top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Autofahrschule

Allgemeines:

  • Pünktlich an dem mit dem Fahrlehrer vereinbarten Treffpunkt erscheinen.

  • Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen, inklusive Prüfung!

  • Kein Alkohol- oder Drogenkonsum vor den Fahrstunden.

 

Abmeldungen:

  • Absagen oder Änderungen müssen mindestens 48 Std. - während den Bürozeiten (Montag - Freitag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr) - vor dem vereinbarten Termin gemeldet werden. Termine vom Montag müssen spätestens am Freitagmorgen abgemeldet werden.

  • Fehlende oder nicht termingerechte Abmeldungen werden mit dem ganzen Lektionspreis verrechnet.

  • Bei Krankheit mit Arztzeugnis wird beim ersten Mal ein Unkostenbeitrag von Fr. 80.- erhoben, für jedes weitere Mal wird die ganze Fahrstunde verrechnet.

  • Bei Verhinderung oder Verspätung ist der Fahrlehrer sofort telefonisch zu benachrichtigen.

  • Die Kontaktaufnahme hat in jedem Fall telefonisch zu erfolgen. SMS und Mitteilungen über Drittpersonen werden nicht akzeptiert.

 

Schadenpauschale – Selbstbehalt:

  • In den letzten Jahren mussten wir vermehrt feststellen, dass bei Bagatellschäden die Schadensnebenkosten höher sind, als der Unfallschaden selbst. Die Schadenpauschale bei der Fahrschule Schweizer ist obligatorisch und beträgt CHF 90.- pro Person für die gesamte Ausbildungsdauer des aktuellen Lernfahrausweises der Kategorie B (Auto).

 

Kosten und Bezahlung:

  • Wir unterrichten immer 90 Minuten für Fr. 150.- bei Bar- oder Vorauszahlung. (Eine Lektion à 45 Min. zu Fr. 75.-). Änderungen jederzeit vorbehalten.

  • Wird eine Fahrstunde nicht bar bezahlt, so wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 10.- pro Fahrstunde erhoben.

  • Ausstehende Beträge müssen vor der praktischen Fahrprüfung beglichen werden. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Termin widrigenfalls auch kurzfristig und kostenpflichtig zu streichen.

  • Allfällige Mahngebühren, Betreibungs- und Gerichtskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers. Der Gerichtsstand ist Liestal.

 

Bussgelder:
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht wurden, sind auch vom Verursacher zu bezahlen.

Fahrprüfung:
Für die 1. oder 2. Fahrprüfung verrechnen wir Ihnen 2 1/2 Std. Die Kosten für die Führerprüfung (Experte) müssen Sie in Bar mitnehmen. Falls Sie weitere Fahrstunden aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können oder Sie gar keine weiteren Fahrstunden mehr abgemacht haben, liegt es in ihrem Verantwortungsbereich, sich bei uns über den Zeitpunkt des Prüfungstermins zu erkundigen. Kosten welche anfallen, weil Sie wegen Unkenntnis des Prüfungstermins nicht zur Prüfung erscheinen, gehen zu ihren Lasten.

bottom of page