Allgemeine Geschäftsbedingungen
Motorradfahrschule
Allgemeines:
Die Motorradgrundkurse 1+2 müssen zusammen absolviert werden. Teilnehmer, die durch einen technischen Defekt des Motorrades, Krankheit o. Ä. den ersten oder zweiten Kurstag nicht absolvieren können, müssen sich (da die maximale Anzahl der Teilnehmer auf 5 Personen beschränkt ist) für einen neuen Gesamtkurs anmelden. Dies beinhaltet auch die nochmals anfallenden Kursgebühren.
Bewerbende um den Führerausweis der Kat. A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
Kaffeepausen:
Beim Motorradgrundkurs 1, 2 und 3 wird jeweils eine Kaffepause eingelegt.
Die Konsumation während der Pausen geht zu Lasten des Teilnehmers.
Ausweis:
Ein gültiger Lernfahrausweis der Kat. A / A1 ist die Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs. Teilnehmer die keinen gültigen Lernfahrausweis besitzen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.
Kursbesuch:
Der 1.Teil muss immer als erstes besucht werden. Der Kursbesuch für den 2.Teil ist nur möglich, wenn der 1.Teil erfolgreich absolviert wurde. Der Kursbesuch für den 3.Teil ist nur möglich, wenn der 1.Teil und 2.Teil erfolgreich absolviert wurde.
Kursteilnehmer die bereits einen Führerausweis der Kat A1 (125 ccm) besitzen und die Kat A erwerben möchten, müssen nur den 3. Teil besuchen.
Es darf immer nur ein Teil pro Tag besucht werden.
Der Motorrad-Grundkurs muss in den ersten 4 Monaten abgeschlossen werden. Anschliessend wird der Lernfahrausweis auf weitere 12 Monaten verlängert. Bei einem nicht abgeschlossenen Motorrad-Grundkurse, ist der Lernfahrausweis ungültig und kann nicht verlängert werden.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist verbindlich. Bei einem Nichterscheinen werden die vollen Kurskosten verrechnet.
Fahrzeuge:
Für den Motorrad-Grundkurs muss der Teilnehmer ein eigenes Motorrad / Roller mitbringen (ein Fahrzeug pro Teilnehmer). Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, welche den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes entsprechen. Ist dies nicht der Fall, wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen. Die Kurskosten werden nicht rückerstattet. Fällt ein Motorrad wegen eines technischen Defekts aus, gehen die Kurskosten zu Lasten des Teilnehmers. Das Fahrzeug muss den Anforderungen der zu absolvierenden Führerscheinkategorie entsprechen. Dies gilt auch für Motorrad-Fahrstunden.
Versicherung:
Die Versicherung ist Sache des Kursteilnehmers. Der Kursveranstalter übernimmt keine Schäden die vor, während und nach dem Unterricht entstehen. Dies gilt auch für Motorrad-Fahrstunden.
Kurssprache:
Die Kurssprache ist Schweizerdeutsch. (Wir stehen Ihnen unterstützend in Hochdeutsch zur Verfügung.) Teilnehmer, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse dem Kursablauf nicht folgen können, bzw. das Kursziel nicht erreichen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.
Bekleidung:
Motorradübliche Bekleidung (Helm, Knöchelhohe Schuhe, Handschuhe, lange Hosen, Langarm-Jacke, etc. siehe Merkblatt des Strassenverkehrsamtes)
Das Tragen und Mitnehmen der Ausrüstung liegt in der Eigenverantwortung jedes Kursteilnehmers.
Kurskosten:
Das Kursgeld muss am Kurstag vor Kursbeginn bar bezahlt werden, CHF 150.- pro Kursteil.
Pünktlichkeit:
Wir bitten um Pünktlichkeit. Bei Verspätung, wird der Kursablauf gestört und dies kann nicht akzeptiert werden. Wer zu spät kommt kann nicht mehr am Kurs teilnehmen und die Kurskosten werden zum vollen Betrag verrechnet.
Abmeldung:
Die Anmeldung ist verbindlich. Bis 5 Tage vor Kursbeginn kann ohne Kostenfolge abgemeldet oder umgebucht werden. Ab- oder Ummeldungen werden nur per Email akzeptiert und gelten erst nach Rückbestätigung durch uns. Bei einer Abmeldung nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen:
-
Bei weniger als 5 Tage werden 100% der Kurskosten verrechnet
-
Bei einem Fernbleiben werden 100% der Kurskosten verrechnet
Ersatzperson:
Kann ein verhinderter Teilnehmer eine Ersatzperson für den gleichen Kurs organisieren, so werden ihm keine Kurskosten verrechnet.
Krankheit:
Bei krankheitsbedingter Abmeldung stornieren wir die Anmeldung, wenn innert 3 Tagen ein gültiges schriftliches Arztzeugnis vorliegt. Eine Umtriebs Entschädigung von Fr. 150.- stellen wir in Rechnung. Wird ein Ersatzteilnehmer für den gleichen Kurstag gestellt, entfällt die Umtriebs Entschädigung. Ohne gültiges Arztzeugnis entspricht die Abwesenheit einem Fernbleiben vom Kurs und wird zum vollen Betrag verrechnet.
Verhalten:
Für einen reibungslosen Kursablauf wird vom Teilnehmer ein kollegiales und kooperatives Verhalten erwartet. Wird der Kurs durch unangebrachtes und störendes Benehmen eines Teilnehmers behindert, steht es dem Instruktor frei, diesen nach einer mündlichen Abmahnung vom Kurs auszuschließen. Durch den Ausschluss entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
Fahrzustand:
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er den Kurs in fahrtüchtigen Zustand besucht. Das heisst, kein Alkohol, keine Drogen und keine Medikamente zu sich nehmen die die Fahrtüchtigkeit einschränken.
Kursabsage:
Bei weniger als drei Teilnehmern behält sich die Fahrschule Schweizer das Recht vor, Kurse vor Kursbeginn zu annullieren und die Teilnehmer nach Absprache auf andere Kurse umzubuchen. Kann ein geplanter Kurs vom Kursveranstalter durch Einfluss höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, benachrichtigen wir Sie so schnell als möglich, telefonisch oder per SMS.
Diverses:
Sollten die Voraussetzungen (zum Beispiel: Fahrzeugauswahl, oder ähnliches) für die Teilnahme am Motorrad-Grundkurs oder Motorrad-Fahrstunden nicht erfüllt werden, werden die Kurskosten zu 100% dem Kursteilnehmenden in Rechnung gestellt.
Einige dieser Bestimmungen gelten auch für Motorrad-Fahrstunden.
Gerichtsstand:
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Liestal.